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Bad Kreuznach - Nah bei den Menschen in ihren jeweiligen Lebensräumen sein, lokale Initiativen des Glaubenslebens unterstützen und dabei trotzdem auf die schwindende Ressourcen auch in den ehrenamtlichen Gremien vor Ort achten: Die Kirche im Bistum Trier braucht zur Umsetzung ihrer Synodenergebnisse die passenden Strukturen. Am 01. Januar 2023 startet der Pastorale Raum Bad Kreuznach. In diesem sollen die weiterhin eigenständigen Pfarreien enger vernetzt zusammenarbeiten. Zudem fusionieren die sowieso schon eng kooperierenden Pfarreiengemeinschaften zu je einer neuen Pfarrei.
Ursprünglich hatte das Bistum die Pfarrei der Zukunft Bad Kreuznach geplant, jedoch vor allem mit der Gremienstruktur und der Pfarreileitung durch ein Team kirchenrechtliche Grenzen erreicht. Der Vatikan äußerte Bedenken und mahnte Änderungen an, sodass Bischof Ackermann im Februar 2021 ein verändertes Vorgehen für die Reform der Pfarreien auf der Grundlage der Synodenbeschlüsse vorstellte. In den Jahren 2022 bis 2026 sollen die bisher sechs Pfarreiengemeinschaften zu je einer Pfarrei fusionieren. Wenn in einer Pfarreiengemeinschaft beispielsweise vier bisher eigenständige Pfarreien (und ihre jeweiligen Kirchengemeinden als Rechtsträger) fusionieren, werden sie danach juristisch und vermögensrechtlich eine Person. Und wo es vorher parallel vier Pfarrgemeinderäte und vier Verwaltungsräte gab, wird es in der neuen Pfarrei nur noch zwei Gremien geben, einen Pfarrgemeinderat und einen Verwaltungsrat - Aufgaben und Strukturen bleiben also gleich. Jedoch trägt dies den schwindenden ehrenamtlichen Ressourcen vor Ort Rechnung und ermöglicht dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeitenden eine stabile Begleitung der Gremien. Ergänzt werden die Räte durch lokale Teams etwa auf der Ebene der bisherigen Pfarreien.
Für die Gläubigen ändert sich spürbar nichts: Seelsorgeangebote und das Personal - von Priestern, Diakonen, Pastoralreferentinnen und -referenten und Gemeindereferentinnen und -referenten, Pfarrsekretärinnen, Küstern, Organisten, Reinigungskräften und Anlagepflegern - bleiben gleich.
Die sechs Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften schließen sich zum 01. Januar 2023 im Pastoralen Raum Bad Kreuznach zusammen. Diese werden als gut vernetzte, kooperierende Zusammenschlüsse von Pfarreien und Kirchengemeinden verstanden; sie lösen die bisherige mittlere Ebene der Dekanate ab. Im Pastoralen Raum wird ein Leitungsteam eingesetzt, bestehend aus drei Personen (einem Dekan und zwei Frauen oder Männern, die jeweils eigene Aufgaben durch eine Delegation vom Bischof haben). Inhaltlich sollen sie die Arbeit der Pfarreien vernetzen und die diakonische und missionarische Ausrichtung fördern. Sie werden schon existierende Orte von Kirche begleiten und neue Initiativen ermutigen. Im Lauf der Zeit sollen sie bei der Personalplanung der Pfarreien beteiligt sein und Kooperationen mit der Caritas und anderen Partnern anregen und ausbauen. Im Pastoralen Raum Bad Kreuznach wird Mitbestimmung gewährleistet duch den Rat des Pastoralen Raums (aus Delegierten der fusionierten Pfarreien und aus der Synodalversammlung), die Synodalversammlung (pastorale Mitarbeitende, Vertreter/innen aus Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten und Delegierte von den "Orten von Kirche" - also Gruppen und Initiativen etc.), und dem Kirchengemeindeverband (verwaltet Mittel des Bistums für Seelsorgeaufgaben und Verwaltung im Pastoralen Raum und soll die Trägerschaft der Angestellten in den Kirchengemeinden in Verbindung mit den örtlichen Verantwortlichen übernehmen).
Mitbestimmung im Pastoralen Raum ist einerseits durch den Rat des Pastoralen Raums, andererseits durch die Synodalversammlung möglich und gewährleistet.
Der Rat des Pastoralen Raums soll ein Gremium sein, in dem sich die Delegierten der fusionierten Pfarreien (und – bis 2025 – der Pfarreienräte) zusammen mit von der Synodalversammlung gewählten Personen über die Schwerpunkte der Pastoral, vor allem im Sinne einer diakonischen und missionarischen Ausrichtung, verständigen. Die Beratungen zum Haushalt erfolgen in gemeinsamer Abstimmung zwischen dem pastoralen Gremium und der Verbandsvertretung.
Die Synodalversammlung setzt sich vor allem aus den Delegierten der Orte von Kirche sowie Vertreterinnen und Vertretern der pfarrlichen Gremien und der Verwaltungsgremien zusammen. In ihr wirken auch die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit.
Die Pfarreien sollen in Zukunft wie bisher den Gläubigen im alltäglichen Leben Unterstützung und Hilfe für christliches Leben geben. Zu den großen christlichen Festen im Jahreskreis wie Weihnachten und Ostern, aber auch zu Feiern von Lebenswenden wie Geburt, Hochzeit und Tod und in der Begleitung Heranwachsender und ihrer Familien etwa bei der Erstkommunion, der Firmung und in Kinder-, Jugend- und Familiengruppen ergeben sich Berührungspunkte von einer Vielzahl von Gläubigen. Bei diesen Aufgaben sowie bei der liturgischen Gestaltung wirken Ehren- und Hauptamtliche zusammen und gestalten Kirche vor Ort. Viele Menschen erfahren so durch verschiedene Formen der Begegnung und Unterstützung Aufmerksamkeit in den Pfarreien.
Papst Franziskus hat über die große Formbarkeit der Pfarrei und ihre missionarische Kreativität gesprochen. (Evangelii Gaudium Nr. 28, vgl. auch Schreiben des Bischofs zur Reform der Pfarreien Nr. 11) Daran knüpft die Umsetzung der Synode an: Die heutigen Pfarreien verändern sich durch Fusionen auf Ebene der Pfarreiengemeinschaften und durch eine stärkere Einbindung in den Pastoralen Raum.
In den Beratungen der Diözesansynode war von weiten pastoralen Räumen die Rede; die Synodenteilnehmerinnen und -teilnehmer haben dies als einen der Perspektivwechsel verabschiedet. So gilt für Bischof Stephan, „dass es für eine Zukunftsfähigkeit unserer Pfarreien eine deutlich verbindlichere und damit wirksamere Vernetzung und Zusammenarbeit geben muss“ (Schreiben des Bischofs Nr. 19).
Die Instruktion der Kleruskongregation zur Pfarrei betont die Herausforderungen durch die aktuellen Veränderungen in der Kultur und im Leben der Menschen und folgert, dass „die Pastoral über die territorialen Grenzen der Pfarrei hinausgehen“ soll und „die kirchliche Gemeinschaft durch die synergetische Wirkung zwischen verschiedenen Diensten und Charismen klarer sichtbar werden“ lasse. So kann sich „ein ‚pastorales Miteinander‘ im Dienste der Diözese und ihrer Sendung strukturieren“ (Nr. 123, vgl. auch Nr. 122).
Auf der Ebene des Pastoralen Raums wird auch ein neuer Kirchengemeindeverband gebildet. Er sorgt für die rechtliche Handlungsfähigkeit, für die wirtschaftliche Umsetzung der Schwerpunkte und durch die Arbeitergeberfunktion für die Angestellten für eine Bündelung der Personalprozesse und bessere Koordination.
Die Jahre 2022 bis 2025 werden davon geprägt sein, den Pastoralen Raum Bad Kreuznach zu errichten. Innerhalb des Raumes werden Formen der Zusammenarbeit gemeinsam entwickelt und die Struktur nach und nach aufgebaut. Auch wird nach den Fusionen die heute noch bestehende Zwischenebene der Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände wegfallen.
Als Mitglieder der Steuerungsgruppe Bad Kreuznach sind beauftragt und ansprechbar:
Herr Daniel Bidinger (Dekanat)
Herr Karl-Josef Bings (PFG Wallhausen)
Herr Andreas Esch (Caritas)
Frau Elfriede Hautz (PFG Rupertsberg)
Herr Joachim Höhn (Pfarrei St. Willigis)
Frau Viktoria Höhn (Pfarrei Sponheimer Land)
Herr Michael Kneib (Pfarrei Bad Kreuznach Hl. Kreuz)
Herr Thomas Thu-To Mai (PFG Guldenbachtal-Langenlonsheim)
Die entsprechende Mandatierung durch den Generalvikar als pdf.